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LkSG: Wie Sie Ihre Lieferkette kontrollieren

17. Januar 2024
Fabio Knust Communication Manager Connect on Linkedin
Worum geht's?
  • Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt für Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die mehr als 1.000 Beschäftigte haben
  • Unternehmen müssen:
    • eine Risikoanalyse ihrer Lieferkette durchführen und potenziell negative Auswirkungen auf Menschenrechte und Umwelt identifizieren
    • präventive und abhilfende Maßnahmen ergreifen, um diese Auswirkungen zu vermeiden oder zu minimieren
    • Beschwerdemechanismen einrichten, um Hinweise auf Verstöße entgegenzunehmen und zu bearbeiten
    • über ihre Maßnahmen berichten und diese transparent machen

Bei Nichterfüllung dieser Pflichten drohen den Unternehmen Sanktionen wie Bußgelder, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen oder Schadensersatzansprüche von Betroffenen.

Das neue Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die geplante Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) der EU stellen strenge Anforderungen an Unternehmen. Erfahren Sie, wie Sie mit unserem PowerBI-Tool Ihre Lieferkette sorgfältig, sicher und erfolgreich managen können.

Mehr Verantwortung für den Mittelstand

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft und stellt neue Anforderungen an Unternehmen, die ihre Produkte oder Dienstleistungen in Deutschland anbieten. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen, die Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer gesamten Lieferkette zu achten und zu schützen. Dazu müssen Sie unter anderem:

  • eine Strategie und Grundsatzerklärung  zur Verfolgung der Sorgfaltspflichten entwickeln und veröffentlichen
  • Risikoanalysen durchführen und Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe ergreifen
  • Beschwerdemechanismen einrichten und betroffene Personen informieren
  • regelmäßig über Ihre Aktivitäten berichten und dokumentieren

Das LkSG galt zunächst für Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten in Deutschland, seit dem 1.1.2024 auch für solche mit mehr als 1.000 Beschäftigten. Die geplante EU-Richtlinie Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) soll noch weiter gehen als das LkSG und soll bereits für Unternehmen ab 500 Beschäftigten gelten.

So kriegen Sie es auf die Kette

Wie können Sie sicherstellen, dass Sie alle gesetzlichen Pflichten erfüllen und gleichzeitig Ihre Lieferkette effizient und nachhaltig gestalten? 

Wir helfen unseren Kunden mit einem individuell angepassten PowerBI-Tool für die Lieferkettenkontrolle. Mit diesem Tool können Sie:

  • Ihre Zuliefererstruktur visualisieren und analysieren
  • Potenzielle Branchen- und Länderrisiken identifizieren und bewerten
  • Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe planen und umsetzen
  • Ihre Fortschritte messen und dokumentieren
Beispielansicht der Zuliefererherkunft
Beispielansicht der Zuliefererherkunft

Wir machen den Check für Sie

Wir übernehmen die Implementierung der quantitativen Risikoanalyse und analysieren die Risiken der Lieferkette gemeinsam mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Im Anschluss kann jeder Controller die Lieferkette künftig im Blick behalten und die Risiken sicher identifizieren.

Das Tool basiert auf den Anforderungen des LkSG und ist für kommende Kontrollpflichten (z.B. Einbeziehung von Tier-2 Lieferanten oder der Wertschöpfungskette nach CSDDD) skalierbar.

Wenn Sie erfahren möchten, wie Sie ihre konkreten Anforderungen erfüllen können, kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Informationsgespräch mit uns. Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihre Lieferkette sorgfältig, sicher und erfolgreich managen können.